Info zu C95

Werden mit Kraftfahrzeugen des Straßenverkehrs über 3.500 kg höchstes zulässiges Gesamtgewicht gewerbsmäßig Güter befördert, so benötigt man neben der entsprechenden Lenkberechtigung C1 / C auch einen Fahrerqualifizierungsnachweis (= C1 95 / C 95). Diese Regelung gilt grundsätzlich auch für den Werksverkehr.

In der Lenkberechtigung wird in Österreich der Code "95" mit dem Ablaufdatum des Fahrerqualifizierungsnachweises eingetragen.

Wie kommt man zum Code "95" (Fahrerqualifizierungsnachweis)?

Bei Neuerwerb der Lenkberechtigung

Führerscheinerwerb ab dem 18. Lebensjahr + Grundqualifikationsprüfung C1 95 oder C95 (gültig für 5 Jahre).

Für aktive Berufskraftfahrer

Verpflichtende Weiterbildung (5 Module à 7 Stunden)

Zur Anmeldung