Gefahrgutausbildungen
ADR Basiskurs für Stückguttransport
Voraussetzungen zur Ausbildung
- Führerschein Klasse C
- Die Prüfungen werden in deutscher Sprache abgehalten, daher sind ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich!
Ausbildungsvorschriften
- 18 Einheiten Theoriekurs
- Praxis: Handhabung Schutzausrüstung, Löschübungen mit Feuerlöscher
- Theorieprüfung (1,5 Stunden)
Nach positiver Prüfung erfolgt die Ausstellung des Gefahrgutausweises im Scheckkartenformat.
Aufbaukurs Tank
Voraussetzungen zur Ausbildung
- Positiv abgeschlossener Basiskurs
Ausbildungsvorschriften
- 6 Einheiten Theoriekurs
- Theorieprüfung
Aufbaukurs Klasse 1 und 7
(Explosive und radioaktive Stoffe)
Voraussetzungen zur Ausbildung
- Positiv abgeschlossener Basiskurs
Ausbildungsvorschriften
- Je 4 Einheiten Theoriekurs
- Theorieprüfung
ADR Auffrischungskurs
Die ADR Berechtigung muss alle 5 Jahre durch einen Auffrischungskurs verlängert werden. Das Prüfungsdatum des Auffrischungskurses muss innerhalb der Berechtigungsdauer des Basiskurses liegen. Man kann jedoch bis zu einem Jahr vor Ablauf der Berechtigung zum Auffrischungskurs kommen.
Voraussetzungen zur Ausbildung
- ADR - Schein
Ausbildungsvorschriften
- 11 Einheiten Theoriekurs
- Theorieprüfung (45 Minuten)
Nach positiver Prüfung erfolgt die Ausstellung des Gefahrgutausweises im Scheckkartenformat.